Einstellungs-Glossar

Global Mobility & Work Visas

L-1B-Visum

​Das L-1B-Visum istein Nichteinwanderungsvisum, das es Unternehmen ermöglicht, Mitarbeiter zu transferierenmit Spezialwissen von ihren Auslandsbüros bis zu ihren US-Büros. Dieses Visum erleichtert die Freizügigkeit von Personal, das über einzigartiges Fachwissen über die Produkte, Dienstleistungen, Forschung, Ausrüstung, Techniken, Management oder andere Interessen des Unternehmens verfügt.​

Milani Notshe

Research Specialist

Zuletzt aktualisiert

May 21, 2026

Lesezeit

6

Min. Lesezeit

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what L-1B-Visum?

Als Geschäftsinhaber oder Personalmanager stoßen Sie möglicherweise auf den Begriff „L-1B-Visum“, wenn es um die Entsendung von Mitarbeitern mit Fachkenntnissen in Ihr US-Büro geht. Das Verständnis dieses Visums ist entscheidend für die Erleichterung der internen Mobilität und die Nutzung globaler Talente in Ihrem Unternehmen.​

Stellen Sie sich ein Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland vor, das proprietäre Software entwickelt hat. Um seine US-Expansion zu unterstützen, kann das Unternehmen mit dem L-1B-Visum einen Softwareentwickler, der über umfassende Kenntnisse dieses proprietären Systems verfügt, in das US-Büro entsenden und so eine nahtlose Integration und Unterstützung gewährleisten.​

Wer ist für das L-1B-Visum berechtigt?

ZulassungskriterienFür das L-1B-Visum gehören:

  • Berufserfahrung:Der Arbeitnehmer muss in den vorangegangenen drei Jahren mindestens ein ununterbrochenes Jahr für das ausländische Unternehmen in einer Fachkompetenztätigkeit gearbeitet haben.​
  • Fachwissen:Der Mitarbeiter sollte über Fachwissen über die Produkte, Dienstleistungen, Forschung, Ausrüstung, Techniken, Management oder andere Interessen des Unternehmens verfügen.​
  • Qualifizierende Beziehung:Zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem US-amerikanischen Unternehmen muss eine qualifizierende Beziehung bestehen, beispielsweise eine Muttergesellschaft, Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen.​
  • Position in den USA:Der Mitarbeiter muss in die USA kommen, um dort in einer Fachabteilung zu arbeiten.​


Erforderliche Dokumente für das L-1B-Visum

Bewerber sollten die folgenden erforderlichen Unterlagen vorbereiten:

Für Mitarbeiter

  • Gültiger Reisepass.​
  • Ausführlicher Lebenslauf oder Lebenslauf.​
  • Beschäftigungsbestätigungsschreiben des ausländischen Arbeitgebers mit detaillierten Angaben zu den Aufgaben, der Beschäftigungsdauer und den Fachkenntnissen.​
  • Bildungsabschlüsse und entsprechende Zertifizierungen.​
  • Nachweis von Fachkenntnissen, z. B. durch Schreiben von Vorgesetzten oder ausführliche Stellenbeschreibungen.​

Für Arbeitgeber

  • VollendetFormular I-129, Petition für einen nicht eingewanderten Arbeitnehmer.​
  • Dokumentation zur Feststellung der qualifizierenden Beziehung zwischen den ausländischen und US-amerikanischen Unternehmen.​
  • Detaillierte Stellenbeschreibung und Anforderungen für die US-Stelle.​
  • Finanzberichte, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen in der Lage ist, den Mitarbeiter zu vergüten.​
  • Nachweise über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, z. B. Geschäftslizenzen, Jahresberichte oder Satzungen.​


Was können Sie mit einem L-1B-Visum tun?

Inhabern eines L-1B-Visums werden besondere Rechte und Privilegien gewährt, darunter:​

  • Arbeitserlaubnis:Erlaubnis, für den sponsernden Arbeitgeber in den USA in einer spezialisierten Wissensfunktion zu arbeiten.​
  • Angehörige:Möglichkeit zur Mitnahme von Angehörigen (Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren) im Rahmen der Visumkategorie L-2. Ehepartner können eine Arbeitserlaubnis beantragen.​
  • Reisen:Freiheit, während der Gültigkeitsdauer des Visums in die und aus den USA zu reisen.​
  • Doppelte Absicht:L-1B-Visa ermöglichen eine doppelte Absicht, was bedeutet, dass Inhaber eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Green Card) beantragen können, ohne ihren L-1B-Status zu gefährden.​

So beantragen Sie ein L-1B-Visum

Der Bewerbungsprozess umfasst mehrere Schritte:

  1. Arbeitgeber-Petition:Der US-Arbeitgeber muss das Formular I-129, Petition for a Nonimmigrant Worker, zusammen mit den erforderlichen Belegen bei der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen.​
  2. Petitionsgenehmigung:Sobald USCIS die Petition genehmigt, wird sie sie herausgebenFormular I-797, Aktionsmitteilung.​
  3. Visumantrag:Der Mitarbeiter beantragt das L-1B-Visum bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat in seinem Heimatland und reicht es einFormular DS-160und Zahlung der geltenden Visumantragsgebühr.​
  4. Interview:Nehmen Sie an einem Visumgespräch teil, bei dem ein Konsularbeamter die Berechtigung beurteilt.
  5. Visumserteilung:Wenn das Visum genehmigt wird, wird es im Reisepass des Mitarbeiters abgestempelt und ermöglicht so die Reise in die USA

Bearbeitungszeit & Gebühren

Bearbeitungszeit

Die Standardbearbeitung kann variieren, dauert jedoch in der Regel mehrere Monate. Arbeitgeber können sich für eine Prämienabwicklung durch Einreichung entscheidenFormular I-907und eine bezahlenzusätzliche Gebühr von 2.805 $, was eine Erstprüfung innerhalb von 15 Kalendertagen garantiert.​

Gebühren

Gebühr für die Einreichung von L-Petitionen:

  • 1.385 $ (plus zusätzliche Gebühren)
  • Wenn Sie den Antrag als kleiner Arbeitgeber oder gemeinnützige Organisation einreichen, beträgt diese Gebühr 695 US-Dollar (zuzüglich ggf. zusätzlicher Gebühren).

Zusätzliche Gebühren:

  • Gebühr für das Asylprogramm:600 $ (wenn Sie als regulärer Antragsteller einen Antrag stellen), 0 $ (wenn Sie als gemeinnütziger Antragsteller einen Antrag stellen) und 300 $ (wenn Sie als kleiner Arbeitgeber einen Antrag stellen)
  • Gebühr für Betrugsprävention und -erkennung:500 $
  • Wenn der Antragsteller, der den L-1-Antrag einreicht, 50 oder mehr Personen in den Vereinigten Staaten beschäftigt und mehr als 50 Prozent dieser Personen den Nichteinwanderungsstatus H-1B oder L-1 haben, muss er gemäß dem Consolidated Appropriations Act von 2016 zusätzlich 4.500 US-Dollar zahlen.
  • Premium-Bearbeitungsgebühr (optional):2.500 $.​
  • Visumantragsgebühr (Formular DS-160):Variiert je nach Land; im Allgemeinen etwa 205 $.​

Hinweis: Die Gebühren können sich ändern. Es ist ratsam, sich zu beratendie USCIS-Websitefür die aktuellsten Informationen.

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Gültigkeit und Gültigkeit des L-1B-Visums Erweiterungen

  • Ursprüngliche Gültigkeit:Bis zu 3 Jahre (es sei denn, der Begünstigte reist in die USA ein, um ein neues Büro zu gründen. In diesem Fall wird ihm zunächst ein Mindestaufenthalt von einem Jahr gewährt).​
  • Erweiterungen:Eine Verlängerung um 2 Jahre ist möglich, die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre.​
  • Bedingungen:Bei Verlängerungen muss nachgewiesen werden, dass der Mitarbeiter weiterhin über Fachkenntnisse verfügt und dass die US-Stelle diese Fachkenntnisse erfordert.​

Vorteile & Einschränkungen des L-1B-Visums

Vorteile

  • Firmeninterne Transfers:Ermöglicht Unternehmen den Transfer von Mitarbeitern mit Spezialwissen in US-Büros ohne jährliche Obergrenzen oder Lotteriesysteme. ​
  • Beschäftigung des Ehepartners:Ermöglicht Ehepartnern von Inhabern eines L-1B-Visums, in den USA zu arbeiten, wodurch die finanzielle Stabilität der Familie verbessert wird.
  • Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis:Dient als potenzieller Weg zum Erhalt einer Green Card über die EB-1C-Kategorie für multinationale Manager und Führungskräfte.
  • Keine Kontingentbeschränkungen:Es gelten keine jährlichen Höchstzahlen, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können.
  • Berechtigung zur Premium-Verarbeitung:Bietet beschleunigte Bearbeitungsmöglichkeiten, wobei eine Entscheidung innerhalb von 15 Kalendertagen möglich ist. ​

Einschränkungen

  • Arbeitgeberspezifisch:Inhaber eines L-1B-Visums dürfen nur für den antragstellenden Arbeitgeber arbeiten und können nicht anderswo eine Beschäftigung suchen.​
  • Dauerbegrenzung:Der maximale Aufenthalt beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist im Rahmen des L-1B-Status nicht möglich.​
  • Qualifizierende Beziehung:Das Visum erfordert eine qualifizierende Beziehung zwischen den ausländischen und US-amerikanischen Niederlassungen, wodurch seine Anwendbarkeit auf bestimmte Unternehmensstrukturen beschränkt ist.​

L-1B-Visum im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa

Aspekt L-1B-Visum H-1B-Visum
Teilnahmeberechtigung Mitarbeiter mit spezialisiertem Wissenstransfer innerhalb desselben Unternehmens Fachkräfte in Spezialberufen, die einen Bachelor-Abschluss erfordern
Arbeitgeberbeziehung Erfordert eine qualifizierende Beziehung zwischen ausländischen und US-amerikanischen Unternehmen Kein vorheriges Arbeitgeberverhältnis notwendig
Dauer Bis zu 5 Jahre Bis zu 6 Jahre
Jährliche Obergrenze Keine jährliche Obergrenze Vorbehaltlich einer jährlichen Obergrenze (65.000 regulär; 20.000 für fortgeschrittene Abschlüsse)
Arbeitsrechte von Angehörigen Ehegatten können uneingeschränkt arbeiten Ehepartner können nicht arbeiten (Inhaber eines H-4-Visums)
Doppelte Absicht Gestattet Gestattet

Hinweis: Das L-1B-Visum ist speziell für unternehmensintern versetzte Arbeitnehmer mit Spezialkenntnissen konzipiert, während sich das H-1B-Visum an Fachkräfte in Spezialberufen richtet, ohne dass ein bestehendes Arbeitgeberverhältnis erforderlich ist.

Pflichten des Arbeitgebers

Wenn Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für ein L-1B-Visum unterstützen, müssen sie:

  • Qualifizierende Beziehung pflegen:Stellen Sie sicher, dass zwischen den ausländischen und US-amerikanischen Niederlassungen eine gültige Mutter-, Tochter-, Tochter- oder Niederlassungsbeziehung besteht.
  • Stellen Sie eine genaue Dokumentation bereit:Reichen Sie im Visumantrag umfassende und wahrheitsgemäße Informationen ein, um die Berechtigung nachzuweisen.​
  • Einhaltung der Einwanderungsgesetze:Halten Sie alle geltenden US-Einwanderungsbestimmungen ein und melden Sie unverzüglich alle wesentlichen Änderungen in der beruflichen Position oder im Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters.​
  • Unterstützen Sie den Übergang des Mitarbeiters:Unterstützen Sie den Erwerber und seine Angehörigen bei der Eingewöhnung in die USA, einschließlich Anleitung zu rechtlichen Anforderungen und Unternehmensrichtlinien.​

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Häufig gestellte Fragen zum L-1B-Visum

Können Inhaber eines L-1B-Visums eine Green Card beantragen?

Ja, Inhaber eines L-1B-Visums können im Rahmen der Doktrin der doppelten Absicht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Green Card) beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines L-1B-Visums?

Die Bearbeitungszeiten können variieren, eine Premium-Bearbeitung ist jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr verfügbar, wodurch sich der Vorgang auf 15 Kalendertage verkürzt.​

Können Angehörige von L-1B-Visuminhabern in den USA arbeiten?

Ja, Ehepartner von Inhabern eines L-1B-Visums können eine Arbeitserlaubnis für die Arbeit in den Vereinigten Staaten beantragen. ​

Gibt es jährliche Obergrenzen für L-1B-Visa?

Nein, es gibt keine jährliche Obergrenze für die Anzahl der ausgestellten L-1B-Visa.

Was ist das Mindestgehalt für ein L-1B-Visum?

Für das L-1B-Visum ist in den US-Einwanderungsbestimmungen kein vorgeschriebenes Mindestgehalt vorgeschrieben. Allerdings sollten Arbeitgeber eine Vergütung anbieten, die den Branchenstandards und den Fachkenntnissen des Arbeitnehmers entspricht, um einer Prüfung durch die Einwanderungsbehörden zu entgehen.  Darüber hinaus müssen Arbeitgeber die Mindestlohngesetze auf Bundes- und Landesebene einhalten, um faire Arbeitspraktiken sicherzustellen.

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ÜBER DEN AUTOR

Milani Notshe

Milani ist erfahrene Research- und Content-Spezialistin bei Playroll, einem führenden Employer of Record-Anbieter. Mit einem starken Hintergrund in Politics, Philosophy and Economics spezialisiert sie sich auf die Identifikation neuer Compliance- und globaler HR-Trends, damit Arbeitgeber im globalen Beschäftigungsumfeld stets auf dem neuesten Stand bleiben.

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